2. Förderrunde gestartet: Programmbereich 1A des Jugend-Demokratiefonds Berlin

2. Förderrunde gestartet: Programmbereich 1A des Jugend-Demokratiefonds Berlin

Jugendinitiativen, Jugendhilfeträger u.v.m. können bis zu 15.000 Euro im Programmbereich 1A des Jugend-Demokratiefonds Berlin beantragen. Bis 27. April 2023 können Anträge eingereicht werden, die Beteiligung, Ehrenamt, Vielfalt, Toleranz und/oder politisch-historische Bildung zum Thema machen.

Der Jugend-Demokratiefonds Berlin fördert im Programmbereich 1 zeitlich befristete Projekte zu den Themen:

  • Erweiterung von Beteiligungskontexten (-horizonten)
  • Förderung von ehrenamtlichem Engagement
  • Entwicklung neuer Beteiligungsformate (ePartizipation)
  • Förderung von Vielfalt und Toleranz
  • Politisch-historische Bildung.

Antragsberechtigt sind:

  • selbst organisierte bzw. freie Initiativen von Jugendlichen
  • Freie Träger der Jugendarbeit, meist eingetragene Vereine (e.V.)
  • Jugendverbände, Jugendgruppen
  • Schulen in Kooperation mit freien Trägern der Jugendarbeit für unterrichtsunabhängige Projekte, wenn deutlich ist, dass Jugendliche selbst über Inhalt und Verlauf des Projektes entscheiden. Lehrer/innen und sozialpädagogische Fachkräfte an Schulen sind zur Unterstützung und Beratung eingeladen.

Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro.

Entschieden wird in einem zweistufigen Verfahren. Eine Förderjury begutachtet alle Anträge und empfiehlt Projekte zur Förderung zu denen  dann die Steuerungsgruppe des Jugend-Demokratiefonds Berlin die Förderentscheidungen trifft.

Mehr Infos und Antragsformular unter https://stark-gemacht.de/foerderung/programmbereich-1a/

 

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