Antragstellung zur Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ bis 15. Dezember 2024 möglich
Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger wieder finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimaerhitzung beantragen. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet eine wichtige Möglichkeit für Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor, ihre Einrichtungen zukunftssicher zu gestalten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte.
- Investive Maßnahmen mit Vorbildcharakter, die sich an bestehenden Konzepten orientieren.
Besonderer Fokus liegt auf naturbasierten Maßnahmen, die sowohl der Klimaanpassung als auch dem Klimaschutz dienen. Beispiele hierfür sind:
- Gründächer und Fassadenbegrünung.
- Entsiegelung von Flächen.
- Anlage von Wasserflächen und Regenwasserspeicherung.
- Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
Diese Vorhaben verbessern nicht nur die Resilienz gegen Klimaerhitzung, sondern tragen gleichzeitig zur Verbesserung der Luftqualität, zum Lärmschutz und zur Erhaltung der natürlichen Umwelt bei.
Wer kann einen Antrag stellen?
Die Förderung richtet sich an:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden (ausgenommen sind Bundesländer und deren Einrichtungen).
- Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände.
Bis wann und wo?
Förderanträge können noch bis 15. Dezember 2024 bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Förderaufruf, zur Antragstellung und zu Beratungsangeboten finden Sie auf der Website der ZUG.